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Eine Teilrefundierung der Kosten mit den Krankenkassen ist für eine psychotherapeutische Behandlung und für eine klinisch-psychologische Behandlung möglich. Über die aktuelle Zuschusshöhe informieren Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkassa.
SVA-Versicherte können den Gesundheitshunderter in Anspruch nehmen. Deutsche Krankenkassen übernehmen im Regelfall die Kosten.
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Am Monatsende bekommen Sie eine Honorarnote, welche innerhalb von 14 Tagen per Banküberweisung zu begleichen ist.
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